Ernährungsberatung in der Praxis Müller & Hamáček Dresden
Ernährungsberatung in der Praxis Müller & Hamáček Dresden
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Ernährungsberatung & -therapie

Ernährungsberatung & -therapie

Eine ausgewogene Ernährung kann viele gesundheitliche Beschwerden positiv beeinflussen – von Stoffwechsel- und Gelenkerkrankungen bis hin zu Herz-Kreislauf-Risikofaktoren. In Zusammenarbeit mit Frau Radensleben bieten wir Ihnen eine individuelle Ernährungsberatung und -therapie, abgestimmt auf Ihre persönliche Situation und – sofern erforderlich – ärztlich begleitet. Bei Fragen zum Ablauf und zur Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse sprechen Sie uns gern an.

bis zu 100 % Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse

mit Sportarztunterstützung

Anwendungsbereiche

Anwendungsbereiche

  • Unter- und Übergewicht, Mangelernährung, Adipositas

  • Stoffwechselerkrankungen (z. B. Diabetes mellitus, Gicht)

  • Gelenkerkrankungen (Arthrose, Rheuma)

  • Fettstoffwechselstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen

  • Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts (z. B. Reizdarm, Zöliakie, Morbus Crohn)

  • Nahrungsmittelunverträglichkeiten und Allergien

  • Essstörungen

  • weitere Diagnosen auf Anfrage

"Gesunde Ernährung ist ein wichtiger Baustein für starke Gelenke, ein gutes Körpergewicht und eine bessere Regeneration."

Ernährungsberatung in der Praxis Müller & Hamáček Dresden
Ernährungsberatung in der Praxis Müller & Hamáček Dresden
Ernährungsberatung in der Praxis Müller & Hamáček Dresden
Ernährungsberatung mit persönlicher Begleitung in Dresden

Ihre Ansprechpartnerin

Nina Radensleben

Telefon: +49 (0)351 312 008 13
E-mail: ernaehrung@mh-dresden.de

Zertifiziert beim Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e. V. (VDD), E-Zert-zertifiziert, Mitglied im Netzwerk Essstörungen Sachsen.

  • Staatlich geprüfte Diätassistentin seit 2011

  • Zertifiziert durch den VDD – Verband der Diätassistenten e. V. seit 2011

  • Zertifizierte e-Health-Beraterin seit 2018

  • Fachberaterin für Essstörungen (FZE), 2024

  • E-Zert-zertifiziert seit August 2024

Hinweis: „Ernährungsberater” ist in Deutschland kein geschützter Begriff. Diese Therapie dürfen nur Personen mit anerkanntem Berufs- oder Studienabschluss (Diätassistenz, Ökotrophologie, Ernährungswissenschaft) anbieten und mit Krankenkassen abrechnen.

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Vorab für die Kostenübernahme/-beteiligung durch Ihre Krankenkasse. Die Angabe der Diagnose(n) ist zwingend erforderlich. Bitte bringen Sie auch aktuelle Untersuchungsbefunde zum Ersttermin mit.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie Sie Ihr Arzt zu uns überweist:

Ernährungstherapie (§ 43 SGB V)

Die Ernährungstherapie richtet sich an Patientinnen und Patienten mit einer bestehenden Erkrankung, bei der eine gezielte Ernährungsumstellung den Krankheitsverlauf unterstützend begleiten kann. Voraussetzung ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung bzw. ein Rezept.

So funktioniert es:

  • Sie erhalten von uns eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (budgetneutral).

  • Diese reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein – häufig wird zusätzlich ein Kostenvoranschlag verlangt.

  • Mit der Bescheinigung vereinbaren Sie Ihr erstes Beratungsgespräch.

Ernährungsberatung (§ 20 SGB V)

Die Ernährungsberatung dient der Vorbeugung ernährungsbedingter Erkrankungen oder begleitet Lebensphasen, in denen Ernährung eine besondere Rolle spielt. Eine ärztliche Verordnung ist hierfür nicht notwendig; viele Krankenkassen übernehmen einen Großteil der Kosten im Rahmen ihrer Präventionsangebote.

Beispiele:

  • Ernährung in Schwangerschaft und Stillzeit

  • Gesunde Kinderernährung

  • Gewichtsmanagement

  • Ernährung im Alter oder im Sport

  • Vegetarische/vegane Ernährung

  • Optimierung von Koch- und Einkaufsverhalten im Alltag

Ernährungsberatung

Fragen & Anworten.

Fragen & Anworten.

Für wen ist eine Ernährungsberatung sinnvoll?

Für alle, die ihre Ernährung gezielt verbessern möchten – etwa zur Entlastung der Gelenke, zur Unterstützung der Regeneration oder für ein gesünderes Körpergewicht.

Wie läuft die Beratung ab?

Wir besprechen Ihre Situation und Ihre Ziele und entwickeln gemeinsam realistische, alltagstaugliche Schritte, die zu Ihnen passen.

Bekomme ich einen festen Ernährungsplan?

Statt starrer Pläne setzen wir auf individuell passende Empfehlungen, die sich gut in Ihren Alltag einfügen lassen.

Kann gesunde Ernährung bei Gelenkbeschwerden helfen?

Ein gesundes Körpergewicht entlastet die Gelenke, und eine ausgewogene Ernährung kann sich günstig auf Entzündungsprozesse auswirken. So ist sie ein sinnvoller Baustein der Behandlung.

Wie oft sehen wir uns?

Das ist individuell verschieden. Den Verlauf und die Abstände der Termine stimmen wir gemeinsam mit Ihnen ab.

Brauche ich für die Ernährungstherapie ein Rezept?

Für die Ernährungstherapie nach § 43 SGB V benötigen Sie eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung bzw. ein Rezept, das wir Ihnen budgetneutral ausstellen. Für die präventive Ernährungsberatung nach § 20 SGB V ist keine Verordnung erforderlich.

Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?

Bitte bringen Sie Ihre Notwendigkeitsbescheinigung bzw. Ihr Rezept, aktuelle Untersuchungsbefunde und – falls vorhanden – Ihren Medikamentenplan mit.

Bei welchen Beschwerden kann eine Ernährungstherapie verordnet werden?

Infrage kommen unter anderem Stoffwechselerkrankungen, Gelenkbeschwerden, Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts, Nahrungsmittelunverträglichkeiten sowie Unter- oder Übergewicht. Ob eine Therapie für Sie sinnvoll ist, klären wir gemeinsam mit Ihnen.

Was ist der Unterschied zwischen Ernährungsberatung und Ernährungstherapie?

Die Ernährungstherapie setzt eine bestehende Diagnose und eine ärztliche Verordnung voraus. Die Ernährungsberatung richtet sich an alle, die vorbeugend etwas für ihre Gesundheit tun möchten – ganz ohne Verordnung.

Übernimmt meine Krankenkasse die Kosten vollständig?

Das hängt von Ihrer Krankenkasse und der jeweiligen Leistung ab. Bei der Ernährungstherapie wird häufig ein Kostenvoranschlag verlangt, den wir Ihnen gern zur Verfügung stellen. Bei der präventiven Beratung übernehmen viele Kassen einen Großteil der Kosten. Im Zweifel empfehlen wir eine Rückfrage bei Ihrer Krankenkasse.

Ist „Ernährungsberater” ein geschützter Berufstitel?

Nein, der Begriff ist in Deutschland nicht geschützt. Bei uns übernimmt diese Beratung jedoch ausschließlich eine staatlich geprüfte Diätassistentin mit anerkannter Qualifikation.

Unterstützen Sie auch bei Essstörungen?

Frau Radensleben ist als Fachberaterin für Essstörungen qualifiziert und Mitglied im Netzwerk Essstörungen Sachsen. Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie hierzu Unterstützung wünschen.

Wie hängen Ernährung und Regeneration nach Verletzungen oder Operationen zusammen?

Eine bedarfsgerechte Ernährung kann den Körper in der Erholungsphase unterstützen. Welche Maßnahmen für Sie sinnvoll sind, besprechen wir individuell im Rahmen der Beratung.

Praxis Müller & Hamáček Dresden

Sprechzeiten

Montag bis Freitag
08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag
13:00 – 16:00 Uhr

Montag, Mittwoch, Freitag Nachmittag nach Vereinbarung

Adresse

Naumannstraße 3
01309 Dresden

E-Mail praxis@mh-dresden.de
Telefon +49 (0)351 314 037 12
Telefax +49 (0)351 314 099 59

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Montag bis Freitag
08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag
13:00 – 16:00 Uhr

Montag, Mittwoch, Freitag Nachmittag nach Vereinbarung

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01309 Dresden

E-Mail praxis@mh-dresden.de
Telefon +49 (0)351 314 037 12
Telefax +49 (0)351 314 099 59

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Dienstag und Donnerstag
13:00 – 16:00 Uhr

Montag, Mittwoch, Freitag Nachmittag nach Vereinbarung

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Telefon +49 (0)351 314 037 12
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